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In den letzten Wochen und Monaten ist es vereinzelt zu Ausfällen und unguten Situationen bei der Schülerfahrt...
Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde, er nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats und des Gemeindeausschusses teil und verfasst die entsprechenden Niederschriften, die er mit seiner Unterschrift versieht. In Beachtung der Richtlinien des Bürgermeisters, dem er untersteht, übt er zusätzlich zu den Obliegenheiten der Führungskräfte die Oberaufsicht über die Durchführung der Aufgaben der Führungskräfte aus und koordiniert deren Tätigkeit; er ist der Leiter des Personals, koordiniert und leitet die Organisationsstrukturen der Körperschaft, sorgt für die Durchführung der Maßnahmen, ist für die Bearbeitung der Beschlüsse verantwortlich, sorgt für deren Veröffentlichung und für die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen. Er übt jede weitere ihm durch Gesetz bzw. Verordnung zuerkannte Obliegenheit aus, nimmt die ihm vom Bürgermeister anvertrauten Aufgaben wahr, beurkundet auf Verlangen des Bürgermeisters die Verträge, in welchen die Körperschaft Vertragspartei ist, und beglaubigt die Unterzeichnung von Privaturkunden und einseitigen Rechtsakten im Interesse der Körperschaft.
Die Beschlüsse des Gemeinderats und des Gemeindeausschusses sind mit der Unterstützung des Gemeindesekretärs zu fassen.
Zuletzt aktualisiert: 20.01.2025, 11:29 Uhr