Gemeindesekretär

Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde, er nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats und des Gemeindeausschusses teil und verfasst die entsprechenden Niederschriften, die er mit seiner Unterschrift versieht. In Beachtung der Richtlinien des Bürgermeisters, dem er untersteht, übt er zusätzlich zu den Obliegenheiten der Führungskräfte die Oberaufsicht über die Durchführung der Aufgaben der Führungskräfte aus und koordiniert deren Tätigkeit; er ist der Leiter des Personals, koordiniert und leitet die Organisationsstrukturen der Körperschaft, sorgt für die Durchführung der Maßnahmen, ist für die Bearbeitung der Beschlüsse verantwortlich, sorgt für deren Veröffentlichung und für die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen. Er übt jede weitere ihm durch Gesetz bzw. Verordnung zuerkannte Obliegenheit aus, nimmt die ihm vom Bürgermeister anvertrauten Aufgaben wahr, beurkundet auf Verlangen des Bürgermeisters die Verträge, in welchen die Körperschaft Vertragspartei ist, und beglaubigt die Unterzeichnung von Privaturkunden und einseitigen Rechtsakten im Interesse der Körperschaft.

Die Beschlüsse des Gemeinderats und des Gemeindeausschusses sind mit der Unterstützung des Gemeindesekretärs zu fassen.

Zuständigkeiten

  • Beziehungen zu den Staats-, Regional-, Landes- und Lokalbehörden
  • Betreuung der Sitzungen der Kollegialorgane
  • Beurkundung der Verträge und Führung der entsprechenden Urkundensammlung
  • Anlaufstelle füe allgemeinde Anliegen der Bürger
  • Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Gemeindeausschuss- und Gemeinderatsbeschlüsse
  • Öffentliche Arbeiten
  • Wechselproteste

Art der Organisation

Verwaltungsbereich

Lageplan

KIRCHPLATZ 1, 39020 MARLING
Raum: 1. Stock

Verantwortlich

Dr. Paolo Dalmonego

Ansprechperson bei Missachtung der Verfahrensfristen durch die Verwaltung

Vize-Gemeindesekretär

Orte

Gemeinde Marling

KIRCHPLATZ 1, 39020 MARLING

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 20.01.2025, 11:29 Uhr