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In den letzten Wochen und Monaten ist es vereinzelt zu Ausfällen und unguten Situationen bei der Schülerfahrt...
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt in den von der Bauordnung und vom LG 9/2018 vorgesehenen Fällen eine begründete Stellungnahme ab. Den Vorsitz hat der Bürgermeister.
Nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung des Baugesuches seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers gibt die Gemeinde-baukommission ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen die Baukonzession im Sinne der vorangehenden Artikel erforderlich ist und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:
Zuletzt aktualisiert: 06.02.2025, 07:26 Uhr