Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen

Diese Verordnung regelt die Zwangseintreibung von Einnahmen in der Gemeinde Marling.

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Veröffentlichungsdatum

15.01.2024

Beschreibung

  • Die Verordnung beschreibt, wie die Gemeinde Marling und ihre Einrichtungen Einnahmen zwangsweise eintreiben können, wenn andere Methoden nicht erfolgreich waren.
  • Sie legt fest, dass die Südtiroler Einzugsdienste AG diese Aufgabe im Auftrag der Gemeinde übernimmt.
  • Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung von 2019.

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Veröffentlichungsdatum

15.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 09:08 Uhr

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