Ansuchen Abschießen von Böllern

Dieses Dokument genehmigt das Abschießen von Böllern und Salutschüssen bei einer Veranstaltung.

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Beschreibung

  • Das Dokument erlaubt einer Person, bei einer bestimmten Veranstaltung Böller und Salutschüsse abzufeuern.
  • Es bestätigt, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und keine verbotenen Materialien verwendet werden.
  • Die Genehmigung basiert auf den Artikeln 1 und 57 des königlichen Dekrets und dem Landesgesetz zur Lärmbelastung.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 08:34 Uhr