Gemeindeverordnung über die Regelung und die Verwaltung der Repräsentationsspesen

Diese Verordnung regelt die Verwaltung der Repräsentationsausgaben der Gemeinde Marling.

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Veröffentlichungsdatum

12.07.2017

Beschreibung

  • Die Verordnung legt fest, wie die Gemeinde Marling Geld für Repräsentationszwecke ausgeben darf, um ihr Ansehen zu wahren oder zu steigern.
  • Es werden klare Regeln für die Genehmigung und Verwaltung dieser Ausgaben aufgestellt, einschließlich der jährlichen Budgetfestlegung und der Verantwortlichkeiten des Bürgermeisters und des Gemeinderats.
  • Bestimmte Ausgaben wie Geschenke für langjährige Mitarbeiter oder Arbeitsessen sind erlaubt, während andere wie Weihnachtsessen der Verwaltung ausgeschlossen sind.

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Veröffentlichungsdatum

12.07.2017

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 13:42 Uhr