Jede Person kann 5‰ der eigenen Einkommenssteuer für bestimmte soziale und ähnliche Zwecke bestimmen. Dadurch steigt die Steuerschuld nicht, aber sie wird teilweise zweckbestimmt.
Diese Möglichkeit hat jeder, der Einkommenssteuern bezahlt, also eine Rente bezieht, Angestellter oder Selbständiger ist und somit den Vordruck CU erhält oder eine Steuererklärung 730 oder REDDITI PF einreicht.
Potenzielle Begünstigte sind die eigene Wohnsitzgemeinde oder die Vereine und Organisationen die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Falls keine Steuererklärung erstellt wird, erfolgt die Wahl über die Zweckbestimmung durch Abgabe des in der einheitlichen Bescheinigung CU (certificazione unica) oder in der Steuererklärung REDDITI PF enthaltenen Formulars, in geschlossenem Briefumschlag, bei der Post (gebührenfrei) oder über einen zur elektronischen Übermittlung befugten Vermittler (Freiberufler, CAF usw.), innerhalb der Verfallsfrist für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung. Die Wahl erfolgt durch Unterzeichnung im hierfür vorgesehenen Kästchen und durch Bestätigung, dass man von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung befreit ist und von der Möglichkeit der Abgabe derselben keinen Gebrauch machen möchte. Der für die Einreichung dieses Formulars vorgesehene Briefumschlag muss mit der folgenden Aufschrift versehen sein: „WAHL FÜR DIE ZWECKBESTIMMUNG VON ACHT, FÜNF UND ZWEI PROMILLE DER IRPEF“.
Ferner ist die Steuernummer sowie der Vor- und Nachname des Steuerzahlers anzuführen. Das genannte Formular kann auch direkt vom Steuerpflichtigen elektronisch übermittelt werden, indem die von Agentur der Einnahmen angebotenen Dienste nutzt. Um zu wählen, ist die Steuernummer der begünstigten Körperschaft anzugeben und zu unterschreiben.
Die Gemeinde Marling setzt die entsprechenden Geldmittel für den Ankauf von Pflegegeräten (Krankenbetten, Gehhilfen, Rollstühle u.Ä.) ein, welche der Bevölkerung bei nachgewiesenem Bedarf und entsprechend der Verfügbarkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.
Die Steuernummer der Gemeinde Marling lautet: 00232380212
Die Gemeinde bittet daher alle um Zweckbestimmung der 5‰ der eigenen Einkommenssteuer zu Gunsten der Gemeinde Marling oder der Marlinger Vereine.
Herzlichen Dank!
GEMEINDE MARLING