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In den letzten Wochen und Monaten ist es vereinzelt zu Ausfällen und unguten Situationen bei der Schülerfahrt...
Einholung von Amtswegen der notwendigen Daten und Dokumente von Seiten des Standesbeamten
Dienst aktiv
Die Erklärenden möchten das Eheaufgebot beantragen und ersuchen den Standesbeamten die notwendigen Daten und Unterlagen von Amts wegen einzuholen.
Die Ehe kann grundsätzlich von volljährigen, geschäftsfähigen Personen geschlossen werden, welche freien Standes und nicht verwandt, verschwägert oder adoptiert sind und für welche kein anderes gesetzliches Hindernis besteht.
Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.
Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte) verfügen.
Nach Einholung der notwendigen Daten und Unterlagen von Amtswegen kann die Gemeinde zusätzliche Dokumente von den Erklärenden anfordern.
Nach Einholung der erforderlichen Unterlagen wird mit den Brautleuten ein Termin vereinbart, an dem beide das Protokoll des Eheaufgebots unterschreiben. Zu diesem Termin müssen beide Brautleute mit einem gültigen Erkennungsdokument erscheinen.
Nach der erfolgten Einholung der Daten und Unterlagen gelten folgende Fristen:
Das Eheaufgebot wird für mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht. Die Trauung kann erst am vierten Tag nach Ende der Veröffentlichung des Aufgebotes vollzogen werden.
Die Veröffentlichung des Eheaufgebots ist für 180 Tage gültig, ist diese Frist abgelaufen, ohne dass die Eheschließung erfolgt ist, muss das Eheaufgebot erneuert werden.
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Zuletzt aktualisiert: 27.03.2025, 14:42 Uhr